Gbr vertrag pflicht

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kommt durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages zwischen den Gesell¬schaftern zustande. Für den Vertrag gibt es keine Formvorschriften. Es empfiehlt sich aber, einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag aufzusetzen. 1 Vertrauen und Verlässlichkeit sind sehr wichtig 2 Für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist ein Gesellschaftsvertrag bei der Gründung grundsätzlich nicht Pflicht. Es gelten dann die vorgegebenen Inhalte und Bestimmungen des BGB. 3 Häufig gehört dazu die Leistung von Beiträgen 4 Soll somit die GbR Rechte erwerben, übertragen oder sollen diese geändert werden, ist eine Eintragung in das Gesellschaftsregister erforderlich. In diesem Fall besteht Handlungsbedarf. 5 Manchmal sind diese Beiträge Geld oder Arbeitskraft 6 Letztendlich dient alles dem gemeinsamen Geschäftserfolg 7 8 Jeder haftet für seine Pflichtverletzungen 9 Jeder Gesellschafter hat bestimmte Aufgaben zu erfüllen 10 Klare Vereinbarungen beugen solchen Problemen vor 12