Betriebskostenabrechnung wann fällig

Bis wann muss die Ne­ben­kos­ten­ab­rech­nung vor­lie­gen? Die Abgabefrist für Nebenkostenabrechnungen beträgt in der Regel 12 Monate (§ Abs. 3 BGB), d. h. die Abrechnung muss spätestens 12 Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraumes beim:bei der Mieter:in eingegangen sein. 1 Nach Ablauf der Frist verfallen Nachzahlungsansprüche oft 2 Ergibt sich ein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung, muss der Vermieter es spätestens innerhalb von 30 Tagen auszahlen. Eine Zurückhaltung oder Verrechnung mit der Miete ist nicht erlaubt. 3 Es ist wichtig, die Fristen im Auge zu behalten 4 Entdecken Sie, welche Fristen Vermieter bei der Betriebskostenabrechnung einhalten müssen, um rechtlich korrekt zu handeln. 5 Die jährliche Abrechnung ist gesetzlich geregelt 6 Eine verspätete Abrechnung kann für den Vermieter nachteilig sein 7 Die Abrechnung erklärt die tatsächlichen Kosten 8 So wird klar, ob nachgezahlt oder erstattet wird 9 Nebenkosten sind oft mit der Miete im Voraus gezahlt 10 Die Betriebskostenabrechnung wird meist einmal im Jahr fällig 11