Selbstbehalt bei insolvenz

Auch bei der Privatinsolvenz gilt ein Selbstbehalt zugunsten des Schuldners, damit er weiterhin seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Dieser lässt sich mithilfe der Pfändungstabelle ermitteln. 1 2 Das heißt im Klartext: ährend der Privatinsolvenz dürfen Schuldner*innen nur einen begrenzten Betrag pro Monat für ihren Lebensunterhalt ausgeben. Das ist der sogenannte Selbstbehalt. 3 Ihr Existenzminimum ist geschützt 4 Bei einer Pfändung oder während der Privatinsolvenz steht dem Schuldner ein sogenannter Pfändungsfreibetrag zur Verfügung. Dieses Geld ist unpfändbar, weil der Schuldner damit seinen Lebensunterhalt bestreiten soll. 5 Auch das zuständige Gericht legt ihn fest 6 Er dient zur Deckung Ihrer Lebenshaltungskosten 7 Gläubiger erhalten damit nichts 8 In der Insolvenz bleibt Ihnen oft ein kleines Budget 9 Er gibt Ihnen eine gewisse Sicherheit 10