P konto gesetzliche regelung Jeder Kontoinhaber hat gegenüber seiner Bank den Anspruch, dass sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto, sogenanntes P-Konto, geführt wird. Im Gegensatz zu "normalen" Girokonten wird ein Kontoguthaben hier gegen Pfändung, Ver- und Aufrechnung geschützt. 1 Jeder hat Anspruch auf ein solches Konto 2 Das P-Konto ist (wie andere Konten auch) durch Gläubiger pfändbar. Es dient zum Schutz eines pfändungsfreien (Grund-)Freibetrags und damit der Umsetzung des Sozialstaatsgebots, also der Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums. 3 Schutz besteht vor Lohn- und Kontopfändungen 4 Mit einem P-Konto kann ein gesetzlich geschützter Grundfreibetrag (seit Euro monatlich; derzeit jedoch auf Euro aufgerundet) nicht gepfändet werden. 5 Das P-Konto ist für natürliche Personen gedacht 6 Schuldner erhalten dadurch einen Grundfreibetrag 7 Diese Erhöhungen müssen Sie beantragen 8 Es gibt Ausnahmen bei bestimmten Forderungen 9 Es gibt spezielle Freibeträge für Unterhaltspflichten 10